Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zweck der meisten Regelungen ist es, im kaufmännischen Verkehr Abläufe zu vereinfachen und Handelsbräuchen Geltung zu verschaffen. Das größte Gesetzeswerk zum Handelsrecht ist das Handelsgesetzbuch. Themen können sein, die Kaufmannseigenschaft, die Firma (also der Name des Unternehmens eines Kaufmanns), handelsrechtliche Vollmachten, Bilanzrecht und weitere.

Begriffe zu "Handelsrecht - Sonderprivatrecht der Kaufleute":
Handelsrecht
Kaufmann
Prokura
Ladenangestellter
Obliegenheit

Die wichtigsten Rechtsquellen und Links zu "Handelsrecht - Sonderprivatrecht der Kaufleute":
Handelsgesetzbuch (HGB)
"Handelsrecht" bei Wikipedia
"Kaufmann" bei Wikipedia
 

Es wurden keine Beiträge gefunden, weil das Wort ladenangestellter in keinem Beitrag enthalten ist.