Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zweck der meisten Regelungen ist es,
im kaufmännischen Verkehr Abläufe zu vereinfachen und Handelsbräuchen Geltung zu verschaffen.
Das größte Gesetzeswerk zum Handelsrecht ist das Handelsgesetzbuch.
Themen können sein, die Kaufmannseigenschaft, die Firma (also der Name des
Unternehmens eines Kaufmanns), handelsrechtliche Vollmachten, Bilanzrecht und weitere. |
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